Fahrgastbeirat Aachen
Nutzung von Einzelfahrscheinen
14.11.2023
Der Fahrgastbeirat empfiehlt, dass bei der Nutzung eines Einzelfahrscheins innerhalb der 90 minütigen Gültigkeit neben Einzelfahrten auch Hin- und Rückfahrten sowie Rundfahrten möglich sein sollen.
Begründung
Bei voller Ausnutzung der 90 minütigen Gültigkeit kann eine maximale Strecke gefahren werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese maximale Strecke nur im Rahmen einer Einzelfahrt genutzt werden soll und nicht für Hin- und Rückfahrten.